28.03.2011 09:00 (Kommentare: 0)
Ostseezeitung |lokal Greifswald | vom 26.03.2011
Greifswald/Schwerin (OZ) - Das Gezerre um die Eingliederung lernschwacher Kinder an Regelschulen beschäftigt jetzt auch das Schweriner Verwaltungsgericht. Die Cornelsen-Schulbuchverlage haben Klage gegen das Schweriner Bildungsministerium unter Führung von Minister Henry Tesch (CDU) wegen Verwendung unzulässiger Lehrmittel eingereicht.
Anlass ist die Empfehlung des Ministeriums, in allen Grundschulen nur noch ein bestimmtes Erstlesewerk zu benutzen: die Fibel „Lulu lernt lesen“ aus dem Heinsberger Dieck-Verlag (Nordrhein-Westfalen). Pikant: Das Buch, mit dem in Zukunft Förderschüler und alle anderen Erstklässler gemeinsam lesen lernen sollen, ist in MV bislang nicht als Lehrmittel zugelassen. Trotzdem wurde es bereits von 13 Grundschulen auf Rügen gekauft, wo bereits ein Modellversuch zur Eingliederung lernschwacher Schüler läuft. Jetzt sollte das Buch bei der Ausweitung des Integrationsprojekts auf den gesamten Nordosten in allen Erstklässler-Ranzen landen.
Damit verstoße das Land gegen „das vorgeschriebene Zulassungsverfahren, mit dem Lehrbücher grundsätzlich auf Qualität geprüft werden“, kritisiert Irina Pächnatz, Pressesprecherin der Cornelsen-Schulbuchverlage, die zu den drei Marktführern der Branche zählen. Zudem moniert Pächnatz, dass „diese Art von Zwangsverpflichtung die im Schulgesetz geregelte Wahlfreiheit der Schule“ verletze. Die Auswahl basiere lediglich auf der Empfehlung einer Projektgruppe.
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