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Elterninitiative MV-Bildung ist Zukunft | Bessere Bildungschancen für unsere Kinder



Seife und Bildung wirken nicht so prompt wie ein Massaker, auf lange Sicht aber viel verheerender.
Mark Twain (1835 - 1910)

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„Visionen für Bildung“

08.01.2009 11:43 (Kommentare: 0)

Vorbemerkung:

Das deutsche Bildungssystem erhält seit Jahren schlechte Noten. Es ist eine Neuorientierung hinsichtlich der Inhalte erforderlich.
Es gilt, zunächst das Ziel aller Bemühungen zu definieren.

Ziel kann es nur sein, den Menschen wieder in den Mittelpunkt zu stellen und ihn, nicht um einer gesellschaftlichen Notwendigkeit oder der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zu genügen sondern um seiner selbst willen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu befähigen. Solcherart befähigte junge Menschen schaffen dann schon selbst die Bedingungen für einen nachhaltigen Fortschritt.

Das viel zitierte Finnland hat bereits in den 60/70er Jahren (!) genau diesen Schritt vollzogen und daraus die Ziele jeglicher Bildungsentwicklung formuliert:

Jeder Mensch ist wertvoll und einzigartig.

Kein Kind darf aufgegeben oder beschämt werden.

Diese Ziele sind universell und können auch eine Entwicklung in Deutschland fördern und auf den richtigen Weg bringen.

Diese Aussagen erfordern, dass sich am Ende dieses Prozesses im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Konsens alle auf diese Grundsätze verständigen und sich auch darüber im Klaren sind, dass die dafür erforderlichen Veränderungen lange, sehr lange dauern können, wenn sie nachhaltig erfolgreich sein sollen.

Weil auch aus wirtschaftlichen Zwängen jetzt Veränderungen erforderlich sind, kann man - auch wenn dieser gesellschaftliche Konsens noch nicht gegeben ist- die zu treffenden Maßnahmen unter Beachtung der o.g. Grundsätze formulieren. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen läßt sich folgendes definieren:

Handlungsfelder zur Reformierung des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

  • Sicherung und Entwicklung der Qualität von Bildung und Erziehung
  • Verhinderung von Ausgrenzung
  • Organisation der Schule, Ausbau der Ganztagsangebote
  • Verzahnung von Vorschule und Primarbereich mit dem Ziel einer frühen individuellen Förderung und Forderung

Wenn eigenes Handeln für die jeweilige Person keine persönlichen Konsequenzen hat, besteht die große Gefahr, dass es beliebig und willkürlich wird. Das gegliederte Schulsystem bietet tausend Ausreden zum Abschieben. Schüler werden abgeschoben. Verantwortung wird abgeschoben. Am Ende gehören zu viele nicht mehr dazu.

Wer Verantwortung trägt, muss für sein Handeln aber auch entsprechende Gestaltungsfreiräume haben. Diese müssen den vor Ort Handelnden zur Verfügung gestellt werden.

Sicherung und Entwicklung der Qualität von Bildung und Erziehung

Verantwortung für die Bildung unserer Kinder trägt jeder, der sich in der Schule damit beschäftigt. Das System Schule richtet sich nach den Bedürfnissen der Schüler! Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

Alle gemeinsam - aber jeder individuell

  • Vorschule auf Antrag der Eltern ab 4 Jahre, ab 5 Jahre Pflicht
  • Einschulung hat zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr zu erfolgen
  • Flexible Schuleingangsphase hinsichtlich der ersten zwei Klassenstufen; in der flexiblen Schuleingangsphase kann ein Kind, seinen Möglichkeiten entsprechend zwischen 1 und 3 Jahren bleiben (davon sind max. 2 auf die Schulpflicht anrechenbar)
  • bei Bedarf sonderpädagogische Förderung unter Sicherstellung der hierfür benötigten Fachlichkeit
  • leistungs- und zieldifferenzierter Unterricht
  • Zur Erreichung seines Bildungsziels kann ein Schüler bis zu zwei Jahre länger in der Schule verbleiben.
  • Aufhebung des verbindlichen 45-Minuten-Taktes für Unterrichtseinheiten

Selbständigkeit von Schule

  • Jede Schule hat zur Genehmigung durch das Land ein Schulprogramm vorzulegen
  • Jede Schule entscheidet selbst die sie betreffenden Belange unter Berücksichtigung ihres Budgets sowie unter Einhaltung der gesetzten Standards und der gemeinsam vereinbarten Ziele
  • Personalbudgetierung:
  • Dienstherr sind die Kommunen, deren Schulzweckverbände oder der private Träger.
  • Personen ohne pädagogische Ausbildung können als Hilfs- und Unterstützungspersonal oder im Rahmen von Projekten unter Anleitung der Schule auf Honorarbasis eingestellt werden.
  • Personalangelegenheiten werden ohne Beteiligung der Schüler beraten und entschieden.
  • Sachmittelbudgetierung

Bildungsstandards, einheitliche Schulabschlüsse und Qualitätskontrolle

  • Einführung von Mindeststandards als Soll-Vorgabe für ein Qualitätsmanagement (QM),
  • Prüfungsaufgaben für alle Abschlüsse, die an allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern erworben werden, sind zentral zu stellen. Die Bewertung schriftlicher Leistungen erfolgt anonym.
  • Jährlich erfolgen an einer repräsentativen Anzahl aller allgemein bildenden Schulen Qualitätskontrollen
  • Festlegung von Mindeststandards für den Schulbau, Schulausstattung und den reinen Schülerverkehr

Bildungspläne / Bildungsentwicklungsberichte / Versetzungen

  • Bildungspläne und Bildungsentwicklungsberichte sind verbindlich vorgeschrieben.
  • Die Schule hat für jeden Schüler einen individuellen Bildungsplan zu erstellen, der sämtliche Maßnahmen zur Förderung und Forderung dieses Schülers berücksichtigt. Er ist mit dem halbjährlich abzugebenden Bildungsentwicklungsbericht kontinuierlich fortzuschreiben.
  • Bildungsentwicklungsberichte haben verbal genau darzustellen, was der Schüler bereits gelernt hat, in welchem Verhältnis dies zu seinem Bildungsplan steht, ggf. warum Ziele nicht erreicht wurden und wie dies nunmehr sichergestellt werden soll
  • Noten können auf Beschluss der Schulkonferenz zusätzlich ab Klasse 5 erteilt werden; ab Klasse 9 und beim Verlassen der Schule in ein anderes Land sind sie verbindlich vorgeschrieben.
  • Der Übergang von einer Jahrgangsstufe zur nächsten erfolgt im Regelfall automatisch; Ausnahme: flexible Schuleingangsphase

Schulträgerschaft, Schülerbeförderung

  • Über Einrichtung und Aufhebung von Schulstandorten entscheidet die Kommune
  • Die Schülerbeförderung erfolgt für alle Schüler kostenlos.
  • Die Schülerbeförderung ist entsprechend der Organisation der Schule auszurichten.
  • Grundsätzlich ist für jeden Schüler ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit vorzusehen!
  • Max. Schulwegzeit sind 40 Minuten bis Klassenstufe 9, ansonsten 60 Minuten.

Verhinderung von Ausgrenzung

  • freie Schulwahl durch die Eltern bzw. den volljährigen Schüler
  • Umschulung an eine Förderschule ist nur zulässig bei besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn die Förderung im integrativen Unterricht nicht darstellbar ist.

Organisation der Schule, Ausbau der Ganztagsangebote

Die Gemeinschaftsschule umfasst die Jahrgangsstufen 1-9 und gliedert sich wie folgt:

Primarstufe = Jahrgangsstufe 1-4 Der Primarstufe kann die Vorschule angegliedert werden.
Sekundarstufe I = Jahrgangsstufe 5-9
Abschluß nach Jahrgangsstufe 9 = Erwerb der Berufsreife
Fortführung der Sekundarstufe I in Jahrgangsstufe 10: Erwerb der Berufsreife mit besonderer Leistungsfeststellung oder Erwerb der mittleren Reife
Sekundarstufe II = Jahrgangsstufe 10-12 Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Jede allgemein bildende Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz Ganztagsschule werden.

Die Arbeitsfähigkeit der Mitwirkungsgremien ist sicherzustellen.

Das Schüler/Pädagogenverhältnis (Grundbedarf) je nach Jahrgangsstufe beträgt max.:

Primarstufe 18/1
ab 5. Jahrgangsstufe 20/1

Besondere Bedarfe (z.B. Hochbegabtenförderung, sonderpädagogischer Förderbedarf, soziale Brennpunkte) sind durch zusätzliches qualifiziertes Personal abzudecken.

Weiterentwicklung der Professionalität der Lehrertätigkeit

Jeder Lehrer muss über Grundkenntnisse in Sonderpädagogik verfügen

Ausbildung

  • frühestmögliche Praktika
  • Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung festlegen, die sich auf Kommunikationskompetenzen, Lern- und Teamfähigkeit beziehen

Fort- und Weiterbildung

Kontinuierliche Weiterbildungsverpflichtung ist festzulegen

Verzahnung von Vorschule und Primarbereich mit dem Ziel einer frühen individuellen Förderung und Forderung

  • Vorschule ist für die Erziehungsberechtigten kostenfrei
  • Individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes muss frühstmöglich beginnen
  • Besondere Bedarfe sind durch zusätzliches qualifiziertes Personal abzudecken.
  • Kooperation von Schule und Kita
    • Kontakte zwischen Kindern, Eltern und Pädagogen von Schule und Kita
    • Didaktische und methodische Abstimmung der pädagogischen Arbeit
    • Konzepte für fließende Übergänge

 

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