08.01.2009 11:10 (Kommentare: 0)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit freundlichen Grüßen von Marianne Demmer möchte ich Sie und euch auf ein neues Gutachten zum Recht auf Bildung hinweisen. Nachdem wir im September das Gutachten zum Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen übermitteln konnten, liegt nun ein weiteres Gutachten vor: "Gutachten zum völkerrechtlichen Recht auf Bildung und seiner innerstaatlichen Umsetzung".
Welche Bedeutung hat das Menschenrecht auf Bildung für die deutsche Politik und schulische Praxis? Was steht seiner vollen Verwirklichung entgegen? Dank der Unterstützung durch die Max-Traeger-Stiftung konnten mit Prof. Dr. Ralf Poscher, PD Dr. Johannes Rux und Dr. Thomas Langer ausgewiesene Experten beauftragt werden, die völker- und europarechtlichen Grundlagen des Rechts auf Bildung zu untersuchen und die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen dabei Fragen von intendierter oder faktischer Diskriminierung im Verhältnis zu den Besonderheiten des früh selektierenden hierarchisch gegliederten deutschen Schulsystems sowie der Probleme, die sich im Zusammenhang der Kosten des Schulbesuchs und sonstiger Unterstützungsleistungen des Elternhauses ergeben. Dabei werden zahlreiche Notwendigkeiten und Möglichkeiten für politisches Handeln deutlich. Sie finden das Gutachten auf unserer Website unter: http://www.gew.de/Recht_auf_Bildung_und_seine_Umsetzung.html
Marianne Demmer und ich wünschen Ihnen und euch erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Schmerr
(Bundeselternrat)
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